Halbseitige Sperrung der Ortsdurchfahrt Grafenhofen in Richtung Fußenberg
veröffentlicht am 14.08.25Im Zuge der Planungen zur Sanierung des Gehwegs am Ortsausgang von Grafenhofen in Richtung Fußenberg wurden Baugrunduntersuchungen im Bereich der Straße, des Gehwegs und der anliegenden Böschung durchgeführt.
Dabei wurde festgestellt, dass der Straßenunterbau sowie die anliegende Böschung an Tragfähigkeit verloren haben. Um weitere Schäden an der Straße sowie ein mögliches Abrutschen der Böschung zu verhindern, muss die Straße entsprechend dem vorliegenden geotechnischen Bericht halbseitig gesperrt werden. Die Verkehrsführung wird in diesem Bereich vorerst durch eine Ampel geregelt, bis eine Sanierung des betreffenden Bereichs erfolgen kann. Zusätzlich erfolgt eine Tonnagenbeschränkung für Fahrzeuge auf 7,5 to. Für landwirtschaftlichen Verkehr ist die Straße weiterhin freigegeben.
Die Fußgänger werden in diesem Zeitraum neben der freigegebenen Fahrspur geführt.

Die Gründe für die unzureichende Tragfähigkeit liegen einerseits in der steil ausgebildeten Böschung. So sollten Böschungen, die aus den dort vorhandenen sandigen Böden bestehen, mit einem Böschungswinkel von maximal 35° angelegt werden. Vorhanden sind jedoch bis zu 42°. Zudem wurde der Straßenunterbau bzw. die darunter notwendigen Aufschüttungen zum Zeitpunkt des Straßenbaus bis in eine Tiefe von mehr als 5 Metern nicht ausreichend verdichtet. Im Ergebnis zeigen die durchgeführten Rammsondierungen teils nur zwischen 0 und 3 Schläge pro 10 cm Eindringtiefe – notwendig wären etwa 5 bis 10 Schläge für einen dauerhaft tragfähigen Baugrund.
Die daraus errechneten, sogenannten kritischen Gleitkreise weisen einen Ausnutzungsgrad des Untergrunds von bis zu 179 % auf, was rechnerisch auf eine instabile Böschung hinweist und auf einen möglichen Hangrutsch hindeuten kann.
Vor diesem Hintergrund entschied sich die Gemeindeverwaltung im Hinblick auf die Sicherheit unserer Bürger dazu, den Empfehlungen des geotechnischen Berichts zu folgen und die oben genannten Maßnahmen umzusetzen. Diese müssen bis zur Sanierung des betreffenden Böschungsbereichs aufrechterhalten werden.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt können noch nicht genau beziffert werden, liegen aber voraussichtlich im mittleren sechsstelligen Bereich. Aus diesem Grund müssen in jedem Fall Förderungen des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Diese sind jedoch jeweils bis Ende August eines Jahres für die Ausführung im darauffolgenden Jahr zu beantragen. Aktuell befindet sich das Gesamtprojekt in der Vorplanungsphase. Hier wird ermittelt, mit welchen Maßnahmen die Böschungssanierung wirtschaftlich umgesetzt werden kann und welche Kosten hierbei entstehen. Da eine vollständige Planung mit Erstellung aller Antragsunterlagen folglich bis Ende August 2025 nicht mehr möglich ist, verschiebt sich die Antragstellung auf 2026 und damit die Ausführung auf Anfang 2027.
Die Gemeinde Wenzenbach bittet bei allen Verkehrsteilnehmern und Anliegern um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen.

Quelle: Baugrunduntersuchung hinsichtlich Böschungsstandsicherheit vom 25.07.2025, Geotechnik Prof. Dr. Gründer GmbH

Quelle: Baugrunduntersuchung hinsichtlich Böschungsstandsicherheit vom 25.07.2025, Geotechnik Prof. Dr. Gründer GmbH
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