Neubaugebiet Frauenholzstraße
veröffentlicht am 19.07.18Projektziel:
Erschließung eines gemeindlichen Wohngebiets in der Frauenholzstraße mit ca. 27 Wohnparzellen für eine Grundstücksvergabe an insbesondere ortsansässige Bürger/innen nach sozialen Kriterien zu sehr günstigen Konditionen
Projektkosten (gemäß Kostenrahmen):
ca. 3,05 Mio. EUR,
Rückfluss zu 100% über Verkaufserlöse
Zeitliche Umsetzung:
Planung / Genehmigung / Fördermittelbeantragung / Vergabe:
Start im Dezember 2015, bis Ende 2021 geplant
Bauliche Umsetzung:
Von Anfang 2022 bis Ende 2022 geplant
Ein weiteres, von der Gemeinde Wenzenbach zu entwickelndes Wohngebiet mit sozialverträglichen Verkaufspreisen ist entlang der fortgeführten Frauenholzstraße mit einer Gesamtfläche von etwa 18.550 m² (Bruttofläche) und einer Wohnparzellenanzahl von etwa 27 Einheiten geplant. Auch hierzu sind schon zahlreiche Abstimmungsgespräche und Vorplanungen geführt worden, sodass ein vertraglich gesicherter (aber noch nicht zahlungswirksamer) Grunderwerb für 2020 möglich erscheint. Die beteiligten Behörden und Stellen stehen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Zur Erzielung von Baurecht wäre allerdings die Änderung des Flächennutzungsplans samt der Aufstellung eines Bebauungsplans von Nöten, wobei bei diesen Prozessen jeweils eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit sowie anderer Träger und Stellen öffentlicher Belange vollzogen wird. Es ist das Ansinnen der Gemeinde, dieses Bauleitverfahren zeitnah im Laufe des Jahres 2020 zu beginnen.
Auch das Baugebiet an der Frauenholzstraße möchte die Gemeinde zum Zwecke der Schaffung günstigen Wohnraums selbst erschließen und zu Selbstkosten von etwa 3,05 Millionen Euro vermarkten, was einem Verkaufspreis von voraussichtlichen 230 bis 240 Euro je m² vollerschlossenen Baugrund (zzgl. Gebühren für Wasser und Abwasser gemäß Satzungen der Zweckverbände) entsprechen wird. Damit liegt der angedachte Verkaufspreis circa 10 % unter dem schon aktuell gültigen Bodenrichtwert und signifikant unter den derzeitig üblichen Marktpreisen für Grundstücke i.H.v. 350 Euro je m² und mehr. Auch bei diesem Vorhaben wird die Gemeinde Wenzenbach, analog zum Vorgehen in der Böhmerwaldstraße, eine Vergabe nach sozialen Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Anzahl der Kinder sowie Anzahl pflegebedürftiger und/oder behinderter Haushaltsangehöriger vornehmen und dabei in Wenzenbach wohnhafte oder arbeitende Personen im Rahmen des Verfahrens bevorzugen. Hierdurch soll es vor allem hiesigen Familien, welche am normalen Wohnungsmarkt keine adäquate Bauparzelle beziehen können, ermöglicht werden, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Ein Beginn des notwendigen Bauleitverfahrens sollte, nicht zuletzt aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, zeitnah gefasst werden, entsprechende Vorplanungen und Vorabstimmungen sind bereits erfolgt. Die Gemeinde steht schon jetzt im engen Kontakt mit den Eigentümern der Flächen, welche zum Verkauf bereit sind. Die Baureife der Grundstücke könnte gemäß den Planungen bis zum Ende des Jahres 2022 erreicht werden.
KommentareKommentare
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Ein Baugebiet auf engstem Raum. Geplant sind Auffangbecken und Hebewerk für das gesamte Baugebiet, deren laufende Wartungs- und Reparaturkosten für die Gemeinde anscheinend nicht von Belang sind. Die Zufahrtsstraße ist viel zu eng, das Baugebiet selbst soll mit einer schmalen Ringstraße versorgt werden. Im Winter wie immer das Problem, dass der Winterdienst nicht oder kaum an parkenden Autos vorbeikommt, was ebenfalls keine Bedeutung hat, da die Anwohner mit amtlichen Verwarnungen versorgt werden.
Das Baugebiet war nicht nur einmal auf der Tagesordnung des Gemeinderates und wurde abgelehnt, auch dahingehend, dass der Kanal wohl nicht dafür ausgelegt ist. Nun ja, man wagt kaum, seine Bedenken zu äußern. Man hindert ja dann die Gemeinde Wenzenbach am wirtschaftlichen Weiterkommen.
Vorab Dank an die Gemeinde Wenzenbach für die hier gegebene Platform zur Meinungsäusserung zur Zukunft Wenzenbachs.
Nach langem Ringen um die richtigen Formulierungen, hoffe ich hier konstruktiven Worte gefunden zu haben…
Ungünstige Planungen in der Geschichte Wenzenbachs
1.) Beispiel Hauptstrasse Wenzenbach:
Es gibt leider keinerlei Parkbuchten kombiniert mit Bepflanzung / Bäume die das Stadtbild auflockern würden. Wenn an der Hauptsrasse parkt wird bildet sich umgenend eine Stausituation z.B. im Berufsverkehr.
Ebenso fehlen bis auf zwei Ausnahmen die Buchten für die Busse speziell an der Hauptstrasse.
Vorschlag / Abhilfemaßnahme:
Parkverbot beidseitig auf der gesamten Hauptstrasse,
dafür das z.B. das “DönerKiosk” Grundstück in Busbucht und Parkfläche mit Bäume aufgelockert umwandeln, um zu allen Tageszteiten einen fliessenden Verkehr zu gewährleisten.
Positiv Beispiel Parkbuchten: Bäcker bei Sparkasse.
Finanziell wesentlich schlechter gestellte Gemeinden bekommen das besser hin und sind gemütlicher gestaltet.
2.) Neugebaute Strasse Wenzenbach nach Probstberg seit 2014 (Zeitlhof)
Die Strasse wurde mit einem Bürgersteig und jetzt auch mit Strassenbeleuchtung versehen, was gut ist. Leider wurde die Bordsteinkannte für diese stark geschlängelte Strasse zu hoch gewählt. Sicher mag es für diese Höhe verschiedenste Gründe und Vorschriften geben auf die man sich berufen kann, aber uns ist schon durch unachtsamen Gegenverkehr von oben kommend einmal der Spiegel abgefahren worden und einmal mussten wir mittig fahrendem Gegenverkehr von oben her mit Borsteinkontakt ausweichen. Ergebnis Reifen und Felge defekt.
Im Winter ist der exakte Verlauf der Borsteinkannte nicht zu erkennen
Vorschlag / Abhilfemaßnahme:
Umgehend den zu hohen Bordstein mit 45° Abschrägung versehen. Das führt bei Kontakt immer noch zu einer heftigen Rückmedung an den Fahrer, falls er mal sehr weit rechts fahren sollte, aber nicht zu massiven Schäden am Fahrzeug. Eine Gefährdung der Fußgänger würde durch diese Maßnahme aus meiner Sicht nicht entstehen.
PS: Nicht für alle Probleme ist ein 30 Schild die Universallösung. Der Spiegel am Auto meiner Frau wurde abgefaren als meine Frau schon zum Stillstand heruntergbremst hatte. Die Unfallverurscher hat das in beiden Fällen nicht beeindruckt, niemand hat angehalten und sich um die Schäden gekümert.
3.) Sprunghügel vor der Grundschule Wenzenbach Pestalozzistrasse seit 2014
Zur Verkerhsberuhigung des problematischen und äusserst ungünstig gestalteten Verkehrs (siehe auch Punkte oben) vor der Grundschule Wenzenbach Pestalozzistrasse wurden 2013/14 zwei “Bumps” mit Pflastersteinen errichtet, was prinzipiell sachdienlich ist. Leider wurde der untere so extrem ausgeführt daß das Überfahren mit 30 km/h immer noch einen extrmens Stoß im Fahrzeug hervorruft, zumindest bei Fahrzeugen der Normalbevölkerung. In einem SUV mag der Sprunghügel kein solche Wirkung haben. Mit Rückenprobleme kann an der Stelle in einem normalen PKW mit maximal mit 20 km/h unbeschadet fahren. Die Zielgeschwindigkeit liegt laut Verkerschild bei 30 km/h.
Auch hier mag es wieder verscheidenste Gründe geben warum der obere Hügel mit 30 km/h normal befahrbar ist, der untere aber eine deutlich stärkere Wirkung zeigt.
Aktuell befinden sich vor dem unteren Hügel in Abwärtsrichung starke LKW Bremspuren, die vielleicht auch auf die extrem Ausführung des Bumps zurückzuführen sind.
Vorschlag / Abhilfemaßnahme:
Umgehend den zu hohen unteren Hügel abtragen und identisch dem oberen ausführen.
Auch wenn es Aussagen gibt, daß diese Maßnahme schon durchgeführt wurde, das Ergebnis hat sich bis dato nicht eingestellt.
4.) Situation heutiger Wertstoffhof
Ein weiteres Beispiel für eine ungünstige Planung ist der Wertstoffhof.
Auf der Hauptstrasse stadtauswärts fehlt eine Linksabbiegespur, jeden Samstag entsteht ein Rückstau.
Dann abgebogen ergibt sich ein Stau bei der Auffahrt zum Parkplatz vor dem Wertstoffhof.
Die fehlende zweite Ein/Ausfahrt dort verschärft die Situation noch.
In meiner Geburtsstadt, die finazell wesentlich schlechter gestellt ist, konnte das deutlich besser gelöst werden. Dort können alle in den Wertstoffhof direkt zu den Kontainern fahren nicht wie in Wenzenbach nur die “Spezeln” der Bauhofmitarbeiter.
Des weiteren gibt es in meiner Geburtsstadt auch eine Kartonagen-Presse in der man Kartons einfach einwerfen kann ohne sich in fizeliger Kleinarbeit die Handgelenke beim Zerreisen von schweren Kartons zu ruinieren. Also man kann erkennen, daß die Planungen in Wenzenbach trotz sehr guter finanzieller Ausstattung letztendlich oft nicht zu einem optimalen bzw. nachhaltigen Ergebnis geführt haben.
Gut das mag in der Vergangenheit so passiert sein,
vielleicht werden die zukünftigen Planungen besser.
Aber die Zeichen sehen nicht danach aus…
Nun zum eigentlichen Thema
5.) Derzeitige Planungen Neubaugebiet Frauenholzstrasse:
Unser Argument in Wenzenbach am Probstberg zu bauen war:
Leben im Grünen, nahe am Wald, naturnah und ruhig – was uns bisher auch gelungen ist.
Die Nichtbebauung der Flächen unterhalb der Frauenholzstrasse wurde von verschiedenen Vertretern der bisherigen Gemeindeverwaltung mehrfach geäussert und ist zum Teil auch in den Bebauungsplänen niedergeschrieben.
Auf dieser Grundlage haben wir uns 2001 für den Bauplatz in der Frauenholzstr. entschieden.
Leider sind von Gemenide Seite wenig Maßnahmen zu erkennnen das Leben Im Grünen mit gemütlichen einladenden Strassen und Plätzen zu unterstützen oder planerisch zu fördern.
Wenn die Planungen “Neubaugebiet Frauenholzstr.” wie von der Gemeinde dargestellt mit der einzigen Zufahrt über die bisherige Frauenholzstr. so umgesetzt werden sollten, wird der Traum vom Leben Im Grünen, naturnah und ruhig um 7:00 Uhr am Tag des Baubeginns in der Frauenholzstr. jäh enden.
Die gesamte Bauzeit womöglich drei oder mehr Jahre wird zu einer unakzeptablen Lärm, Verkehrs und Schmutzbelastung für alle Bewohner entlang der Frauenholzstr. führen.
Vorbei wird es sein mit der Idylischen Ruhe und dem Vogelgezwitzscher das allen unseren Besucher sofort aufefallen ist.
Die Probleme durch den starken LKW Verkehr der Firma Jobst der letzten Jahre sollten doch gezeigt haben, daß eine weitere Überlastung der derzeitigen Anfahrt Zeitlhof und in Folge der Frauenholzstr. durch Baustellen LKW´s und später durch 27 neue Wohneinheiten mit 2-3 PKW´s pro Einheit nicht zielführend sein kann, wenn nicht eine grundlegen verbesserte Zufahrtssituation geschaffen wird.
Begründung gegen die derzeiteige Planungsvariante ohne zweite Zufahrtsstrasse vor Baubeginn:
a) Zu schmale Zufahrt via Frauenholzsstrasse besonders im Bereich Kapelle bis “Neubaugebiet”.
b) Speziell die Bauphase wird zu eine untragbaren Belastung der bisherigen Bewohner in Sachen:
– Bauverkehr, – Strassenverschmutzung, – Lärm, – Gefährdung spielender Kinder, – Gefährdung der Schulkinder auf dem Weg zur Bushaltestelle über mehrere Sommer wie Winter.
Vermutlich wird die gesamte Anfahrtsstrecke durch den BaustellenVerker soweit geschädigt werden,
daß auch diese danach wieder erneuert werden muss.
c) Schon heute zu wenig / keine Parkbuchten für Besucher der bestehenden Frauenholzstrasse.
Für eine ergebnisoffene und ernshafte Diskussion die auch die Interessen der bisherigen Bewohner der Frauenholzstr. berücksichtigt und eine zweite Zufahrtsvariante vorsieht sind wir gerne bereit und dankbar.
Eine Unterschriftenliste der Bewohner der Frauenholzstrasse gegen die derzeitige Planung
“Neubaugebiet Frauenholzstrasse ohne zweite Zufahrtsstrasse vor Baubeginn” wird in den nächsten Tagen der Gemeinde zugestellt.
Wenzenbach den 4.11.2018
Markus Ströhla
Frauenholzstr.17b
Maschinebau Ingenieur
Systemintegration Automotive
Gasoline – CNG – Hybrid
Vielen Dank für Ihr ehrliches Feedback! In einigen Punkten stimme ich Ihnen zu und an anderen Stellen muss ich dezidiert widersprechen:
Zu 1) Bei der Hauptstraße handelt es sich um die Kreisstraße R6, weshalb hier das Landratsamt Regensburg für die Anordnung von Verkehrszeichen, wie z.B. einem eingeschränkten oder absoluten Halteverbot, zuständig ist. Wir als Gemeinde können das Landratsamt Regensburg lediglich auf die von Ihnen geschilderte Verkehrsproblematik hinweisen; ob oder in welcher Form ein Halteverbot an der Hauptstraße angeordnet werden kann, liegt jedoch im Ermessen des Landratsamtes. Grundsätzlich kann nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 StVO ein Halteverbot aber nur angeordnet werden, wenn es aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Ob dies hier der Fall ist, muss das Landratsamt Regensburg nach pflichtgemäßem Ermessen bewerten, wobei sämtliche Interessen, also z.B. von Anwohnern oder Verkehrsteilnehmern, berücksichtigt werden müssen. Hier sollte vielleicht auch gleich erwähnt werden, dass die Anwohner der Haupt- und Regensburger Str. ihre Fahrzeuge teilweise auch deshalb ganz bewusst auf die Straße stellen, weil auf diese Weise eine gewisse Entschleunigung des Verkehrs erzielt werden kann. Dieses Vorgehen lässt sich natürlich je nach Blickwinkel unterschiedlich bewerten.
Zu 2) Bordsteinkanten muss außerorts nach den einschlägigen Richtlinien eine Höhe von 12 cm haben. Ihr Vorschlag, den Granitbordstein auf eine Länge von 1,0 km mit 45 ° abzu-schrägen, wäre laut meines Bauingenieurs technisch nicht so leicht möglich. Bei einer entsprechenden Abschrägung würde der Gehweg als Ausweichmöglichkeit mitgenutzt werden und für diese Art der Belastung ist der nicht ausgelegt. Laut meiner Bauverwaltung müsste also zunächst unter der Asphaltdecke eine Betontragschicht von mind. 10 cm verbaut werden.
Unabhängig davon wurde dieses Thema bereits mehrfach kommunalpolitisch diskutiert und dabei war man stets der Auffassung, dass die jetzige Bordsteinhöhe eine wirksame Trennung zwischen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr darstellt.
Zu 3) Die Schwellen vor der Grundschule wurden vor 4 ½ Jahren als bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung errichtet, um die Verkehrssicherheit vor der Schule und dem Kindergarten zu erhöhen. Bei diesen Aufpflasterungen wurde der Fahrbahnbelag zum überwiegenden Teil auf 7 cm angehoben und mit einer Rampenneigung von 1:10 bis 1:7 versehen. Beidseitig wurde eine befahrbare Breite von 90 cm für den Radverkehr angelegt. Nachdem sich in Folge mehrere Bürgerinnen und Bürger über diese Schwellen beschwert hatten, wurde 2015 eine Höhenmessung der Schwellen vorgenommen und der untere Hügel von (nicht auftragskonformen) 9 cm auf die gewünschten 7 cm reduziert. Die untere Schwelle entspricht somit auch den Vorgaben des betreffenden Regelwerks RASt 06. Gemäß § 3 Abs. 1 StVO darf man außerdem nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist dabei insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Wenn also die Straßenverhältnisse (in diesem Fall die Schwellen) dazu führen, dass ein Überfahren dieser Schwellen mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h einen „extremen Stoß“ in Ihrem Fahrzeug hervorruft, müssen Sie nach § 3 StVO die Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Weiterhin handelt es sich bei der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nicht um eine Zielgeschwindigkeit, die jedermann jederzeit erreichen können muss, sondern um eine maximale Höchstgeschwindigkeit, die auch unter günstigsten Umständen einzuhalten ist.
Zu 4) Das Problem mit der ungünstigen Situierung des Wertstoffhofs ist erkannt. Wir haben deshalb im Zuge des Grunderwerbs für die Südspange auch Flächen erworben, die künftig für einen Wertstoffhof verwendet werden können. So sollte innerhalb der nächsten 2-3 Jahre (hängt auch von der baulichen Umsetzung der dritten B16-Spur und Südspange ab) insbesondere das Problem mit der Zufahrt und Parkplatzsituation behoben werden. Für die Abfallwirtschaft ist im Übrigen nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt Regensburg zuständig. Ihren Wunsch nach einer Kartonagenpresse gebe ich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter dort weiter.
Zu 5) Wir haben unzählige Anfragen nach Baugrundstücken. Nun kann man natürlich die Auffassung vertreten, dass Wenzenbach nicht mehr wachsen soll und die Gemeinde keine weiteren Baugebiete zulassen darf. Gegenüber denjenigen, die – wie einst auch Sie – ein Eigenheim für sich und die Familie suchen, wäre dies aber nicht fair. Wir werden als Gemeinde versuchen, möglichste viele Baugebiete selbst zu entwickeln und hier auch ein eher punktuelles Anwachsen der Ortsteile anzuleiten. Ohne Einschränkungen für Anwohner wird es allerdings nie gehen. Auch Ihre Hausbaumaßnahme wird Probstberger zeitweise belastet bzw. anderen Probstbergern dauerhaft die Aussicht genommen haben. Natürlich wird man bei dem angedachten Baugebiet versuchen müssen, bestehende Probleme in den Griff zu bekommen und möglichst geringe Einschränkungen für die Anwohner zu erreichen, aber ohne zusätzlichen Verkehr oder eine Beeinträchtigung der Aussicht wird es nicht gehen. Gerne können Sie mir die Unterschriftenliste zukommen lassen. Im Vorfeld eines ersten Bauleitplanbeschlusses, der evtl. im nächsten Jahr kommen könnte, biete ich gern einen Ortstermin zum Austausch unserer Argumente an. Wenn dies Ausschlusskriterien für ein Baugebiet wären, würde vermutlich nirgendwo mehr ein Baugebiet entstehen. Für uns steht aber auch fest, dass dieses Baugebiet frühestens dann kommen kann, wenn die Südspange Richtung Probstberg steht.
Viele Grüße
Sebastian Koch, Bgm.
Hallo Herr Koch,
Danke für die Antwort und die positive Aufnahme des Punktes Wertstoffhof.
Leider folgt die restliche Argumentation in vielen Punkten der beschriebenen Strategie “es gibt da eine Vorschrift” kombiniert mit “da sind wir nicht zuständig / da kann man nichts machen”
Auf die Problematiken des “Baugebietes Frauenholzstrasse ohne zweite Zufahrt” wurde aus meiner Sicht nicht ernsthaft eingegangen.
Sehen Sie, ich bin Ingenieur und nicht auf der Suche nach Problemen, sondern nach effizienten und nachhaltigen Lösungen für gegebene Problemstellungen.
Mit ist als solcher bewusst, daß die perfekte 100% Lösung meist nicht darstellbar ist ( = KEIN Neubaugebiet Frauenholzstrasse), umso wichtiger finde ich es einen möglichst guten, für ALLE Beteiligen tragbaren Kompromiss zu erarbeiten.
Gerade in diesen Tagen sollten aus meiner Sicht Vertereter der Soziademokratischen Partei Deutschlands ein offenes Ohr und ein offenes Herz für die Anliegen und Sorgen der berufstätigen Normalbevölkerung haben. Klientelpolitk für Bauunternehmer und Großgrundbesitzer sehe ich trotz der Vorkommnisse in der Stadt Regensburg weiterhin im Bereich anderer Parteien. Wir haben keine Lobby, gehören zu keiner der obigen Gruppen und müssen unseren Lohn und die Abgaben hart erarbeiten.
Ich hoffe, vielleicht beginnend mit einen persöhnlichen Geschpräch einen demokratischen Prozess im Bezug auf die zu berücksichtigenden und zu gewichtenden Anliegen der bisherigen Anwohner der Frauenholzstrasse einleiten zu können.
Leider fällte es immer schwerer bei Wahlen das Kreuz bei der SPD zu setzen.
Herbe Entteuschungen und Bürgerentfremdung auf allen Ebenen:
Beispiele:
Bund:
Gerhard Schröder – kompette Demontage des Sozialstaates und Lobbypolitik für Finanz und Kapitalgesellschaften.
Jetzt: Gerhard Schröder im Aufsichtsrat von Rosneft, daß ist nach meiner Auffassung absolut unagemessen für einen Altkanzler der SPD, der noch immer großzuügige Zuwendungen vom deutschen Steuerzahler erhält.
Berlin:
Flughafen BER unter Klaus Wowereit (SPD) mit weiterhin täglich 1,3 Millon Euro Kosten pro Tag, ohne das jemand dafür die Verantwortung übernommen hat (Kosten bis heute > 7 Mrd. Euro geplant waren 2,6).
Regensburg:
Bürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) – ohne Worte
Vorschlag:
Ich hoffe, wie sich auch dieser Tage unser neuer Landesvater Markus Söder äusstert auf eine Politik im Einklang und unter Einbeziehung der Bürger,
anstatt gegen die Bürger von oben herab mit Paragraphen belehrend.
Oder mit den Worten von Willi Brand “Mehr Demokratie wagen !”
Gruß
Markus Ströhla
Herr Stöhla,
ich hoffe, nicht, dass mein erster Kommentar belehrend auf Sie wirkt. Ich wollte Ihnen eigentlich nur ausführlich und fundiert antworten. Vielleicht noch soviel:
Das diskutierte Baugebiet soll von der Gemeinde entwickelt und vergleichbar zum Baugebiet in Gonnersdorf auf der Grundlage von sozialen Kriterien zu erschwinglichen Konditionen unter den marktüblichen Preisen vergeben werden. Insofern ist hier nicht geplant, den Interessen von Bauinvestoren oder Großgrundbesitzern (die potenzielle Entwicklungsfläche befindet sich im Eigentum einer Erbengemeinschaft) Rechnung zu tragen oder sogar gegen die Bürger zu agieren. Die Aufgabe meines Gemeinderats besteht aber darin, immer eine Abwägung aller Interessen vorzunehmen. Dies kann dazuführen, dass wichtige Schritte für die Gemeinde/für die Mehrheit an Gemeindebürger/innen (z. B. Schaffung von bezahlbaren Baugrundstücken) ergriffen werden, auch wenn dadurch Interessen Einzelner berührt sind.
Wie gesagt, biete ich einen Besprechungstermin an, sobald die Planungen zu diesem Gebiet konkreter werden. Evtl. wird man sich dann auch auf eine Konsenslösung verständigen können. Gesprächsbereit bin ich jedenfalls…
Viele Grüße
Sebastian Koch, Bgm.
Ich habe bedenken
1. Wegen des Wassers
2. Wegen der Parkplätze
3. Wegen des Verkehrs / den Gefahren für Buskinder
1. Der Regenwasserkanal der Frauenholzstraße endet im Weg zwischen den Grundstücken 414/6 und 417/8. Das Wasser tritt auf dem Weg durch eine Kiesschüttung aus.
Bei Starkregenereignissen läuft der Regenwasserkanal über, sodass die Frauenholzstraße im Dezimeterbereich unter Wasser steht. Das Wasser läuft dann über das unbebaute Grundstück 414/6 ab.
Ist die Entwässerung der bestehenden Frauenholzstraße in der Planung des Neubaugebietes berücksichtigt?
Wohin soll das Wasser aus dem Rückhaltebecken entsorgt werden?
Einfach in den Wald laufen lassen? – Oder mit viel technischem und dadurch monetärem Aufwand über die Kuppe des Probstberges pumpen?
2. Meinem Empfinden nach werden Nahversorgungszentren so geplant, dass am Samstagvormittag auch der letzte SUV einen adäquaten Parkplatz findet.
– Auch wenn im Rest der Woche 90% des Platzes frei bleibt.
Wohngebiete werden noch immer so geplant, als ob nur jede zweite Familie einen VW Käfer besäße.
Im Augenblick wird die angespannte Parkplatzsituation in der Frauenholzstraße durch Nutzung der unbebauten Grundstücke und z.B. bei Familienfesten durch Nutzung des Wendehammers gelöst
Natürlich gibt es nicht wöchentlich ein Familienfest, wie Taufe, Erstkommunion / Konfirmation o.ä.
Aber 27 Grundstücke bedeuten in der Regel mindestens 54 zusätzliche Fahrzeuge plus die Fahrzeuge der Kinder, plus Wohnmobil, Freunde zu Besuch etc.
Dieses neue Baugebiet wird 120 Höhenmetern über dem Ort liegen, was nicht für alle mit Fahrrad leicht zu bewältigen ist.
Zudem sollen hier vorwiegend Familien angesiedelt werden.
Ich kenne nur wenige, die mit dem Fahrradanhänger mit Kind den Fußweg am Probstberg hochfahren können. Die Straße selbst wäre zu gefährlich.
In der Planung gibt es keinen Vorhalt für gemeinschaftliche Parkplätze.
Soll jeder dann auf seinem Grund mindestens vier Plätze vorhalten die dann bei Bedarf an den Nachbarn verliehen wird?
Ist gar ein erheblicher Ausbau des ÖPNV geplant??
3. Meine größte Sorge gilt dem Verkehr bzw. den Gefahren für die Buskinder:
Die Frauenholzstraße ist im vorderen Teil sehr schmal.
Es können sich kaum zwei kleine Autos begegnen ohne auf den ebenerdigen Fußweg auszuweichen.
Wenn ein PKW einem LKW begegnet brauchen beide Fahrzeuge die gesamte Straßenbreite.
Im Winter ist die Straße mäßig geräumt und durch den Schnee noch schmaler.
Dieser Teil der Frauenholzstraße gehört zum Schulweg zur Bushaltestelle für die Kinder. Auch für meine Kinder.
Wenn plötzlich ein Baugebiet für 27 Grundstücken über diese kleine Straße versorgt werden soll halte ich das für gefährlich.
Die Bauarbeiten beginnen in der Regel zu der Zeit, zu der die Kinder zum Bus gehen.
Sollten Kinder angefahren werden, konnte das dann ja niemand ahnen? Nein? – Tatsächlich?
Auch später, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, müssen auch die Kinder aus dem neuen Baugebiet durch die enge Straße gehen die dann mehr als den doppelten Verkehr von heute fassen soll.
Oder soll dann jeder seine Kinder mit dem eigenen PKW zur Schule fahren?
Ist das familienfreundlich?
Hallo,
Jetzt hat sich aber der Plan deutlich geändert. Sollen das nun fast alles nur Doppelhaushälften werden?
VG
Hallo Herr Koch,
ich hatte Ihnen ja Anfang 2019 die Unterschriftenliste GEGEN das von der
“Gemeinde Wenzenbach zu entwickelnde Wohngebiet mit sozialverträglichen Verkaufspreisen
entlang der fortgeführten Frauenholzstraße mit einer Gesamtfläche von etwa 18.550 m² und einer Wohnparzellenanzahl von etwa 27 Einheiten”
so der ursprünglich Text, übergeben.
Scheinbar hat sich seither einiges geändert und von sozialverträglich wird nun doch zu einen Privatinvestor geschwenkt.
Damals wurden Ihnen auch Fotos von Schwerlast LKW´s und Baggern in der problematischen und einzigen Zufahrt über die Frauenholzstrasse überreicht.
Aus den Fotoaufnahmen geht recht klar hervor, daß alleine schon die Bauphase über mehrere Jahre und vielleicht 60 LKW Fahrten pro Tag für die heutigen Anwohner der Frauenholzstrasse nicht zumutbar ist.
Es ist halt doch ein Unterscheid zwischen einem Planspiel am Reisbrett / Computer und der Realität von Baggern und Kippern in einer zu kleiner Strasse, zumal diese auch der einzige Schulweg aller Kinder der Frauenholzstrasse zur Bushaltestelle ist !
Langwierige juristische Auseinandersetzungen würden bei einer Umstetzung des Vorhabens die Folge sein.
Als negativ Beispiel sei hier nochmals, daß sich jeden Samstag wiederholdene Zufahrts Drama am Wertstoffhof erwähnt, der ja auch nur eine Zufahrt und keine separate Ausfahrt hat, mit dem Unterschied, daß wir in der Frauenholzstrasse dann jeden Tag für IMMER mit dem Problem leben müssten.
Des weiteren hatten Sie bei der Übergabe der “LKW Fotos” von einem Verkehrsgutachten gesprochen, daß erstellt werden muss.
Liegt dieses Gutachten bereits vor? Wenn ja bitte wir um Einsicht.
Wurde der Gemeinderat über die Unterschriftenliste, die LKW Fotos und die Bedenken informiert?
Man möge sich bewusst machen, wenn es speziell in der Bauzeit, die sich über Jahre hinziehen kann ein Schulkind durch den Baustellenverkehr zu Schaden oder zu gar Tode kommt …
WER trägt dann dafür die Verantwortung wenn im Vorfeld hier auf diese nicht wegzudiskutierende Gefahr hingewiesen wurde ?
Es sei erwähnt, daß unter den Anwohner der Frauenholzstrasse auch Ingenieure in renomieten Firmen sind, die mit Ihren Entwicklungen, Sachverstand und Steuerzahlungen das Land voran bringen. Sprich die hier vorgebrachten Argumente entspringen nicht irgendwelchen
Stammtischrunden, sondern sollten als ernst zu nehmende Bedenken GEGEN die Machbarkeit des Bauvorhabens Frauenholzstrasse speziell OHNE eine zweite Zufahrt in das Gebiet betrachtet werden.
PS:
Wenn das teils sumpfige Gebiet unbedingt der Landwirtschaft entrissen werden soll,
wäre vielleicht ein Solarpark eine zukunftsorientierte Alternative.
Das Bauaufkommen und der Verkehr in Folge auch nach dem Bau wären deutlich geringer. Geländeneigung und Lage über dem Nebel sind vorteilhaft.
Das wäre auch ein plus für die Ökobilanz des Ortes.
Oder die ganze Fläche wird zur Ausgleichsfläche umgewidmet.
In der Hoffung auf eine Einbeziehung in die Planungen verbleiben wir,
die Anwohner und Ingenieure der Frauenholzstrasse:
Wojciech Cianciara
Christian Schweigert
Thomas Glasser
Norbert Ferstel
Matthias Kreschmann
Markus Ströhla
Sehr geehrter Herr Ströhla,
entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihren Kommentar antworte. Auf dieser Seite wurde schon lange nichts mehr kommentiert, sodass ich hier nicht täglich die Kommentarlisten prüfe.
Die Gemeinde hat tatsächlich Abstand von diesem Projekt genommen, was sich insbesondere mit der aufwendigen Oberflächenentwässerung begründen lässt. So wie es aussieht, wird nun ein Investor die Flächen erwerben und uns um die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens bitten.
In diesem Zusammenhang werden dann auch verkehrliche Herausforderungen geprüft. Dazu können Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung jederzeit Einsicht verlangen und nochmals Ihre Bedenken vortragen. Der Verweis auf den beruflichen Background der betroffenen Anwohner*innen ist interessant, weil sich hier wieder einmal zeigt, dass bei Baugebieten völlig losgelöst von etwaigen Bildungsabschlüssen immer die lebensbedrohlichen Gefahren des Baustellenverkehrs vorgetragen werden. Ich habe bisher noch kein einziges Bauleitplanverfahren erlebt, indem nicht schwere Verkehrsunfälle mit Kindern prognostiziert wurden. Natürlich wäre das extrem schlimm, sodass es ihr gutes Recht ist, das anzusprechen. Genau deshalb müsste ein möglicher Entwickler aber ja auch ganz besonders darauf achten und entsprechende Vorkehrungen treffen. Dass hierbei den leicht beengten Straßenverhältnissen und dem fehlenden Gehweg Rechnung zu tragen ist, versteht sich von selbst.
Ihren Vorwurf bzgl. der Sozialverträglichkeit, die nun vermeintlich nicht mehr im Fokus der Gemeinderäte steht, möchte ich entkräften. Wir würden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags Höchstpreise für die Grundstücke festlegen.
Ich denke, dass der Gemeinderat im Laufe der nächsten Monate tatsächlich über den Start eines Bauleitplanverfahrens befinden wird. Das geschieht selbstverständlich in einer öffentlichen Sitzung, zu der Sie und andere Anwohner*innen gerne kommen können. Da aktuell in der Turnhalle der Grundschule Wenzenbach getagt wird, sollte eine entsprechende Corona-Abstandswahrung möglich sein.
Mit ist völlig klar, dass Sie generell von diesem potenziellen Baugebiet nicht angetan sind und Ihnen deshalb meine Antwort nicht gefallen dürfte, aber viele Wenzenbacherinnen und Wenzenbacher sind händeringend auf der Suche nach bezahlbaren Bauland.
Viele Grüße
Sebastian Koch
Erster Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Koch,
zusätzlich zu den Punkten die durch mich am 18.12.2018 aufgeführt wurden, sind folgende weiteren wichtigen Fragen zu klären:
• Zusätzlich zur Problematik der Ableitung des Oberflächenwasser kommt die Problematik des natürlich anstehenden Schichtenwassers. Am 28.4.2021 stand in der Sickergrube (ca. 3m vor der Grundstücksgrenze ) der Wasserspiegel 2,85 m unter der Oberfläche meines Grundstücks (414/9), das im N/O an das künftige Neubaugebiet 414 grenzt.
• Die Oberfläche des künftigen Baugebiets liegt hinter meinem Grundstück etwa einen Meter tiefer und fällt nach S/W weiter ab. Damit stünden die Keller meiner künftigen Nachbarn spätestens ab 1,85 m im Wasser.
• Der Keller meines Hauses ist gemauert und nicht wasserdicht. Daher habe ich Bedenken ob des eventuellen Rückstaus des Schichtenwassers und damit verbunden mit einer Durchfeuchtung und Schädigung meiner Kellermauern bzw. meiner im Keller befindlichen Einrichtungsgegenstände.
• Vor dem Jahr 2014 erfolgte die Entwässerung des Oberflächenwassers der Frauenholzstraße bei Starkregenereignissen z.T. auch über die hauseigene Drainage, da der Sinkkasten bis April 2014 nicht an der tiefsten Stelle des Wendekreises angebracht war. Dadurch hatten wir öfters feuchte Außenwände in unserem Keller. Dies wurde von der Gemeinde Wenzenbach im April 2014 behoben und seitdem blieb der Keller trocken.
Die Aussage in Ihrem Beitrag vom 26.04.2021 im zweiten Absatz, dass die Gemeinde das Baugebiet wegen der Entwässerungsproblematik durch einen privaten Investor entwickeln lassen möchte, zeigt, dass die Problematik bekannt und mit erheblichen Risiken verbunden ist. Es ist daher eine Beweissicherung notwendig und eine klare Regelung, wer bei auftretenden Wasserschäden verantwortlich ist.
Meines Erachtens ist die Gemeinde verantwortlich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sicher zu stellen, dass durch weitere Bebauung keine Schäden am Bestand auftreten können. Die Verantwortung kann nicht an einen Bauträger delegiert werden. Es muss durch die Gemeinde sichergestellt sein, dass mir keine Schäden durch das Baugebiet entstehen können
Wichtig ist auch, dass sichergestellt ist, dass mit den Gewerken nicht auch die Verantwortlichkeiten so verteilt werden, dass niemand mehr in Regress zu nehmen ist, wenn es zu Feuchteschäden kommen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schweigert
Sehr geehrter Herr Koch, verehrter Gemeinderat,
wir hatten Ihnen ja schon im April 2020 unsere Bedenken GEGEN das Bauvorhaben Frauenholzstrasse geschildert.
Leider wurde auf unsere Argumente nur unzureichend eingegangen.
Jetzt ist für kommenden Dienstag eine Gemeinderatssitzung anberaumt,
in der das Projekt beschlossen werden soll,
ohne daß, wie Sie es in einem Gespräch in der Gemeinde zugesagt hatten,
Sie vorab das Gespräch mit den Anwohneren suchen würden.
Auf den SPD Wahlplakaten wird Respekt gross geschrieben, gilt dies auch für die Anwohner der Frauenholzstrasse in Wenzenbach ?
Wir möchte den Gemeinderat bitten
bei der Abstimmung unsere Bedenken und Anliegen mit abzuwägen
(siehe mail vom April oben).
Die Hauptpunkte sind:
– die heute schon problematische Kanalsituation, bei Starkregen sprudelt das Wasser aus
den Kanaldekeln und flutet die Strasse
-> wurden Starkregen Ereignisse bewertet, wie sie in diesem Sommer in
Deutschland auftraten?
– alleine die Bauphase OHNE zweite Zufahrtstrasse ist unzumutbar.
– wurde ein Verkehrsgutachten erstellt?
-> der kleine Gehsteig der Frauenholzstrasse ist der einzeige Schulweg zur
Busshaltestelle.
-> Ein LKW benötigt nahezu die gesamte Strassenbreite – Gegenverkehr muss
den Gehsteig benutzen und das über vielleicht 2-4 Jahre Bauzeit.
-> Zwei LKW können auch unter Benutzung des Gehsteiges nicht gleichzeitig ein
und ausfahren
-> wie ist diese Verkerhssituation zu bewerten wenn es zu einem Rettungs-
oder Feuerwehreinsatz käme?
-> in der problematischen Bauphase und danach mit einem doppelt so
grossen Wohngebiet Frauenholzstrasse als heute – mit nur einer Zufahrt !
Falls dieses Projekt nun tatsächlich OHNE eine zweite Zufahrtsmöglichkeit neben der heutigen Frauenholzstrasse in die Bauphase gehen sollte,
werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen.
In der Hoffnung auf eine tragfähige Entscheidung verbleiben wir,
die Anwohner der Frauenholzstrasse:
Fam. Ströhla
Fam. Cianciara
Fam. Greil
Fam. Schweigert
Fam. Glasser
Fam. Ferstel
Fam. Kreschmann
Fam. Hauser